Häufig gestellte Fragen
Was mache ich im Notfall?
Während unserer Telefonzeiten Mo. – Fr. 08.30 -13 & 14 – 18.00 Uhr rufen 09133 4168 Sie uns bitte im Vorab an, um zu klären, ob eine Behandlung durch uns möglich ist oder Sie direkt in die Tierklinik fahren sollten.
Außerhalb unserer Telefonzeiten wenden Sie sich bitte an den Tierarztnotdienst Bamberg-Forchheim, Tierarztnotdienst Mittelfrankenoder an die Tierklinik Nürnberg am Hafen.
Wann ist mein Tier ein Notfall?
Ein Notfall ist eine lebensbedrohliche Situation. Ist Ihr Haustier verunglückt, blutet stark, hat etwas Giftiges gefressen oder verhält sich besorgniserregend, sollten Sie sofort einen Tierarzt aufsuchen!
Muss ich etwas zu meinem Termin mitbringen?
Kann ich einen Termin bei einem bestimmten Arzt haben?
Wir berücksichtigen gerne Ihren Wunsch nach einem bestimmten Tierarzt. Bei Notfällen kann dies nicht gewährleistet werden.
Kann ich eine Telefonische Beratung vereinbaren?
Eine Diagnoserstellung ist per Telefon nicht möglich. Sollte sich Ihr Tier bereits bei uns in Behandlung befinden, können gewisse Thematiken durch eine telefonische Beratung geklärt werden.
Für eine ausführliche telefonische Beratung fallen Gebühren an.
Werden Hausbesuche angeboten?
Wenn es unsere Kapazitäten zulassen, versuchen wir für Euthanasie Hausbesuche im Einzelfall zu ermöglichen.
Können auch Vögel und Reptilien behandelt werden?
Wir können für Vögel und Reptilien keine Behandlung anbieten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an eine Tierarztpraxis, die auf diese Tierarten spezialisiert ist.
Was muss ich tun, wenn ich ein verletztes Wildtier finde?
Bei großen Tieren, wie z.B. Fuchs, Reh, Wildschein etc. wenden Sie sich an die zuständige Polizeistelle oder den zuständigen Förster. Bei kleinen Wildtieren wie Vögel, Eichhörnchen etc. wenden Sie sich an das nächste Tierheim. Diese haben oft einen eigenen Tierarzt vor Ort oder nennen Ihnen eine Tierarztpraxis, an die Sie sich wenden können, damit die Kosten für die Behandlung des Wildtieres vom Tierheim getragen werden.
Sind Kostenvoranschläge vor einer Behandlung oder Operation möglich?
Gerne können wir Ihnen eine Kostenschätzung erstellen. Die Kosten für eine Behandlung oder Operation können jedoch nach Gewicht des Tieres, angewandter Medikamente, Materialverbrauch und Zeitaufwand variieren.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Sie zahlen die Rechnung direkt nach der Behandlung mit EC- oder Kreditkarte. Barzahlung ist bei uns nicht möglich.
In Einzelfällen kann eine Ratenzahlung ermöglicht werden. Fragen Sie diesbezüglich gerne unsere Kollegin an der Rezeption.
Was passiert mit meinem Tier, nachdem es eingeschläfert wurde?
Es gibt mehrere Optionen:
- Prinzipiell ist es erlaubt, sein verstorbenes Haustier auf einem Privatgrundstück zu beerdigen (außer im Wasserschutzgebiet). Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, da es regionale Unterschiede in der Regelung gibt.
- Ihr verstorbenes Tier kann zur Erdbestattung oder Einäscherung an einen externen Dienstleister, wie z. B. die Firma Anubis, übergeben werden. Auch eine Rückführung der Asche ist möglich. Auf Wunsch übernehmen wir gerne die Organisation und Vermittlung der Abholung Ihres Tieres.
- Ihr verstorbenes Tier kann von der Tierkörperbeseitigungsanstalt bei uns abgeholt werden. Auch hier fallen Gebühren für die Abholung an.
Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.